Die Berührungspunkte des E-Learning mit rechtlichen Themen sind vielfältig und ihre Relevanz nicht zu unterschätzen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Entsprechend müssen bestimmte Aspekte beachtet werden, um zum einen die eigenen E-Learning-Angebote rechtssicher zu gestalten und Schaden von sich und den jeweiligen Beteiligten abzuwenden. Zum anderen können oder müssen eigene Ansprüche wahrgenommen und durchgesetzt werden. In diesem Wiki werden primär die Bereiche Urheberrecht, Datenschutz und Prüfungsrecht betrachtet.
Das Urheberrecht ist immer von Bedeutung, wenn im Rahmen der Lehre eigene Materialien erstellt oder fremde Materialien verwendet werden. Das Datenschutzrecht befasst sich mit dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Gerade in einer von Informationstechnologie dominierten Lernumgebung, in der ständig Daten erhoben und an andere Systeme weitergegeben werden, ist es wichtig, Wert auf sparsame Datenerhebung und deren rechtmäßige Verwendung zu legen.
Ein Schwerpunkt von E-Learning-Strategien ist stets das E-Assessment, also computergestützte formative und summative Prüfungen. Aber auch hierbei sind rechtliche Vorschriften, insbesondere die des Studien- und Prüfungsrechts, von Bedeutung.
Beachten Sie auch den Leitfaden Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre (Stand Oktober 2017 mit Berücksichtigung des UrhWissG) von RA Dr. Till Kreutzer.